Unsere LEISTUNGEN im Überblick
NICHTS!
Unsere Kosten werden bei einem unverschuldeten
Haftpflichtschaden regelmäßig von der
gegnerischen Versicherung übernommen!
einen unabhängigen und freien Kfz-
Gutachter für den Unfallschaden an
Ihrem Fahrzeug?
ein Kfz-Gutachterbüro in Halle(Saale) und überzeugen durch
freundlichen und persönlichen Service. Unsere Stärken sind
die unverzügliche Bearbeitung Ihres Unfallschadens,
kompetente Hilfestellung bei allen Fragen die Ihren
Unfallschaden betreffen und Termintreue. Nach Ihrer
Beauftragung wird das Fahrzeug unmittelbar besichtigt und
das Kfz-Gutachten erstellt.
WIR KOMMEN ZU IHNEN!
•
Unfallschadengutachten
•
Fahrzeugbewertungen
•
Wertgutachten
•
Reparaturbestätigungen
•
Gutachten für Haftpflichtschäden
Wir erstellen Gutachten nach Kfz-
Haftpflichtschäden ohne Vorkasse (Abrechnung
per Abtretung über die Versicherung)
Angaben gemäß § 5 TMG:
Kfz-Gutachterbüro
Fred Bär & Torsten Mank GbR
Eislebener Straße 72
06126 - Halle (Saale)
Büro Telefon: 0345-566 49686
Büro Fax: 0345-566 49 687
Email: info@unfallgutachterhalle.de
Steuernummer 110/178/58701
Kfz-Gutachten
Wir
erstellen
für
Sie
unabhängige
und
qualifizierte
Kfz-
Gutachten
im
Haftpflichtschadenfall.
Diese
dienen
der
Beweissicherung
und
sind
Grundlage
der
Schadensregulierung.
Sie
sind
unser
Auftraggeber
und
wir
nur
Ihnen
gegenüber
verpflichtet.
Wir
legen
den
optimalen
Reparaturweg
fest,
ermitteln
die
notwendigen
Reparaturkosten
sowie
die
erforderliche
Reparaturdauer
zur
Wiederherstellung
ihres
Fahrzeuges.
Ebenso
wird
durch
uns
der
Wiederbeschaffungswert,
die
Wiederbeschaffungsdauer,
die
Ihnen
zustehende
Nutzungsausfallentschädigung,
der
Restwert
und
die
evtl. anfallende merkantile Wertminderung ermittelt.
Als
freies
Kfz-Gutachtenbüro
in
Halle,
Saale
arbeiten
wir
weiterhin
in
Sachsen-Anhalt.
Nach
Absprache
ist
die
Erstellung
eines
Kfz-
Gutachten
auch
bundesweit
möglich.
Die
Begutachtung
Ihres
Fahrzeuges
findet
nach
Möglichkeit
schnellstmöglich
nach
Ihrer
Termin-
und
Auftragserteilung
statt
und
wird
direkt
bearbeitet,
so
dass
Sie
schnellstmöglich
das
Gutachten
erhalten.
Mit
der
Erstellung
des
Gutachtens
hört
unser
Service
jedoch
nicht auf.
Kurzgutachten
Gemäß
der
aktuellen
deutschen
Rechtsprechung
wird
bei
einer
Schadenhöhe
bis
zu
750,00
€
(nach
einigen
Gerichtsentscheidungen
bis
zu
1000,00
€
)
von
einem
„Klein- bzw. Bagatellschaden“ gesprochen.
Da
für
den
Geschädigten
oft
nicht
zu
erkennen
ist,
ob
es
sich
bei
dem
eingetretenen
Unfallschaden
um
einen
„Bagatellschaden“
oder
einen
umfangreicheren
Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort weiter!
Die
Haftpflichtversicherung
des
Unfallgegners
empfiehlt
häufig,
sich
einen
Kostenvoranschlag
durch
eine
Werkstatt
erstellen
zu
lassen.
Für
die
Versicherung
sicherlich
die
günstigste
Variante.
Aber
auch
im
Interesse des Geschädigten??? Eher nicht…
Erst
der
Gutachter
kann
erkennen,
ob
es
sich
um
einen
sogenannten
Bagatellschaden
handelt.
Häufig
können
bei
einem
vermeintlich
leichten
Blechschaden
tragende
Teile
beschädigt
sein.
So
wird
aus
dem
Schaden,
der
auf
den
ersten
Blick
eher
gering
erscheint,
auf
einmal
ein
ziemlich erheblicher Schaden.
Der
Geschädigte,
der
sich
nur
auf
den
Kostenvoranschlag
einer
Werkstatt
verlässt,
erlebt
häufig
böse
Überraschungen.
So
hat
der
Kostenvoranschlag
später
wegen
der
fehlenden
Fotodokumentation
und
einer
fehlenden
Schadenbeschreibung
keine
beweissichernde
Funktion,
so
dass
die
Erstellung
eines
unfallanalytischen
Gutachtens
wegen
der
fehlenden
Dokumentation
der
Schäden
nicht
mehr
möglich
ist.
In
Kostenvoranschlägen
fehlt
auch
die
Aussage
zur
Wertminderung oder zum Nutzungsausfall.
Es
ist
in
jedem
Fall
für
den
Geschädigten
sinnvoll,
ein
„Kurzgutachten“
durch
einen
freien,
unabhängigen
Gutachter
einzuholen,
denn
dieses
wird
wie
ein
vollwertiges
Schadengutachten
erstellt.
Bei
geklärter
Haftung
werden
die
Kosten
für
die
Erstellung
eines
Kurzgutachtens
in
der
Regel
von
der
gegnerischen
Versicherung
übernommen,
da
diese
Kosten
bei
uns
genauso
niedrig
gehalten
werden,
wie
die
Erstellung
eines
Kostenvoranschlages
durch
die
Werkstatt
in
Rechnung gestellt werden würde.
Reparaturbestätigung
Sie
haben
Ihr
Fahrzeug
in
Eigenregie
instandgesetzt?
Sie
benötigen
einen
Reparatur-Nachweis?
In
diesem
Fall
besichtigen
wir
Ihr
Fahrzeug
im
reparierten
Zustand
und
bestätigen,
abhängig
von
der
Qualität
der
Reparaturausführung,
die
Instandsetzung
des
Fahrzeuges.
Mit
dieser
Bestätigung
können
Sie
die
Abrechnung
mit
der
gegnerischen
Versicherung
abschließen.
Weiterhin
ist
es
wichtig
nach
der
durchgeführten
Reparatur
eine
Reparaturbestätigung
anzufertigen,
denn
nur
so
ist
es
möglich
den
Nutzungsausfall
geltend
zu
machen,
die
Reparaturdurchführung
zu
dokumentieren
und
den
Eintrag
im
HIS
der
Versicherungen
zu
aktualisieren.
Ansonsten
könnte
es
bei
einem
weiteren
Schaden
im
gleichen
Bereich
zu
Schwierigkeiten
bei
der
Beweislast führen.
Beweissicherung
Sie
sind
unsicher
ob
der
Schaden
in
Ihrem
Sinne
abgewickelt
wird?
Es
muss
eine
Notreparatur
durchgeführt
werden,
damit
Ihr
Fahrzeug
für
Sie
nutzbar
bleibt?
Wir
kommen
zu
Ihnen
und
nehmen
Ihre
Fahrzeugdaten
auf
und
dokumentieren
den
Schadenumfang,
um
gegebenenfalls
bei
geklärter
Sachlage Ihr Gutachten zu erstellen.
Fahrzeugbewertung
Eine Fahrzeugbewertung ermöglicht
es,
den
aktuellen
Wert
des
Fahrzeuges
festzustellen.
Es
ist
damit
eine
Zeitwertermittlung
des
Fahrzeuges.
Ziel
des
Ganzen
ist
es,
den
Marktwert
des
Fahrzeuges
zu
ermitteln,
d.h.
festzustellen
wie
viel
das
Fahrzeug
zum
heutigen
Zeitpunkt noch wert ist.
Am
häufigsten
werden
Fahrzeugbewertungen
bei
Kauf-
bzw.
Verkaufsabsichten
durchgeführt.
Die
Bewertung
des
Fahrzeuges
bzw.
dessen
Wert
kann
von
vielen
Faktoren
abhängen.
Wichtig
sind
dabei
insbesondere
der
Hersteller,
das
Alter,
die
allgemeinen
Fahrzeugdaten
(Motor,
Reifengröße
etc.),
die
Ausstattung,
der
Zustand,
die
Laufleistung
aber
auch
so
genannte
wertmindernde
(z.B.
Unfallschäden)
oder
werterhöhende
(z.B.
Sonder-
und
Serienausstattung)
Faktoren.
Ausgangspunkt
für
die
Berechnung
des
Zeitwertes
ist
grundsätzlich
der
Neuwert
des
Fahrzeuges.
Davon
abgezogen
werden
aller
Art
von
Wertminderungen,
während
Steigerungen
hinzugerechnet werden
Unsere Gutachten erstellen wir für
PKW, Motorräder, Motorroller,
Kleinbusse, Transporter, LKW
und Wohnmobile in
Halle und Sachsen-Anhalt
0345-566 49 686
0345-566 49 686