Designed by SM-DESIGN

UNSERE LEISTUNGEN

Unfallschadengutachten

Fahrzeugbewertungen

Wertgutachten

Reparaturbestätigungen

Gutachten für Haftpflichtschäden

Wir erstellen Gutachten nach Kfz-Haftpflichtschäden ohne Vorkasse (Abrechnung per Abtretung über die

Versicherung)

Kfz-Gutachten

Wir

erstellen

für

Sie

unabhängige

und

qualifizierte

Kfz-Gutachten

im

Haftpflichtschadenfall.

Diese

dienen

der

Beweissicherung

und

sind

Grundlage

der

Schadensregulierung.

Sie

sind

unser

Auftraggeber

und

wir

nur

Ihnen

gegenüber

verpflichtet.

Wir

legen

den

optimalen

Reparaturweg

fest,

ermitteln

die

notwendigen

Reparaturkosten

sowie

die

erforderliche

Reparaturdauer

zur

Wiederherstellung

ihres

Fahrzeuges.

Ebenso

wird

durch

uns

der

Wiederbeschaffungswert,

die

Wiederbeschaffungsdauer,

die

Ihnen

zustehende Nutzungsausfallentschädigung, der Restwert und die evtl. anfallende merkantile Wertminderung ermittelt.

Als

freies

Kfz-Gutachtenbüro

in

Halle,

Saale

arbeiten

wir

weiterhin

in

Sachsen-Anhalt.

Nach

Absprache

ist

die

Erstellung

eines

Kfz-

Gutachten

auch

bundesweit

möglich.

Die

Begutachtung

Ihres

Fahrzeuges

findet

nach

Möglichkeit

schnellstmöglich

nach

Ihrer

Termin-

und

Auftragserteilung

statt

und

wird

direkt

bearbeitet,

so

dass

Sie

schnellstmöglich

das

Gutachten

erhalten.

Mit

der

Erstellung des Gutachtens hört unser Service jedoch nicht auf.

Kurzgutachten

Gemäß

der

aktuellen

deutschen

Rechtsprechung

wird

bei

einer

Schadenhöhe

bis

zu

750,00

(nach

einigen

Gerichtsentscheidungen

bis zu 1000,00 € ) von einem „Klein- bzw. Bagatellschaden“ gesprochen.

Da

für

den

Geschädigten

oft

nicht

zu

erkennen

ist,

ob

es

sich

bei

dem

eingetretenen

Unfallschaden

um

einen

„Bagatellschaden“

oder

einen umfangreicheren Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort weiter!

Die

Haftpflichtversicherung

des

Unfallgegners

empfiehlt

häufig,

sich

einen

Kostenvoranschlag

durch

eine

Werkstatt

erstellen

zu

lassen. Für die Versicherung sicherlich die günstigste Variante. Aber auch im Interesse des Geschädigten??? Eher nicht…

Erst

der

Gutachter

kann

erkennen,

ob

es

sich

um

einen

sogenannten

Bagatellschaden

handelt.

Häufig

können

bei

einem

vermeintlich

leichten

Blechschaden

tragende

Teile

beschädigt

sein.

So

wird

aus

dem

Schaden,

der

auf

den

ersten

Blick

eher

gering

erscheint,

auf

einmal ein ziemlich erheblicher Schaden.

Der

Geschädigte,

der

sich

nur

auf

den

Kostenvoranschlag

einer

Werkstatt

verlässt,

erlebt

häufig

böse

Überraschungen.

So

hat

der

Kostenvoranschlag

später

wegen

der

fehlenden

Fotodokumentation

und

einer

fehlenden

Schadenbeschreibung

keine

beweissichernde

Funktion,

so

dass

die

Erstellung

eines

unfallanalytischen

Gutachtens

wegen

der

fehlenden

Dokumentation

der

Schäden nicht mehr möglich ist. In Kostenvoranschlägen fehlt auch die Aussage zur Wertminderung oder zum Nutzungsausfall.

Es

ist

in

jedem

Fall

für

den

Geschädigten

sinnvoll,

ein

„Kurzgutachten“

durch

einen

freien,

unabhängigen

Gutachter

einzuholen,

denn

dieses

wird

wie

ein

vollwertiges

Schadengutachten

erstellt.

Bei

geklärter

Haftung

werden

die

Kosten

für

die

Erstellung

eines

Kurzgutachtens

in

der

Regel

von

der

gegnerischen

Versicherung

übernommen,

da

diese

Kosten

bei

uns

genauso

niedrig

gehalten

werden, wie die Erstellung eines Kostenvoranschlages durch die Werkstatt in Rechnung gestellt werden würde.

Reparaturbestätigung

Sie

haben

Ihr

Fahrzeug

in

Eigenregie

instandgesetzt?

Sie

benötigen

einen

Reparatur-Nachweis?

In

diesem

Fall

besichtigen

wir

Ihr

Fahrzeug

im

reparierten

Zustand

und

bestätigen,

abhängig

von

der

Qualität

der

Reparaturausführung,

die

Instandsetzung

des

Fahrzeuges. Mit dieser Bestätigung können Sie die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung abschließen.

Weiterhin

ist

es

wichtig

nach

der

durchgeführten

Reparatur

eine

Reparaturbestätigung

anzufertigen,

denn

nur

so

ist

es

möglich

den

Nutzungsausfall

geltend

zu

machen,

die

Reparaturdurchführung

zu

dokumentieren

und

den

Eintrag

im

HIS

der

Versicherungen

zu

aktualisieren. Ansonsten könnte es bei einem weiteren Schaden im gleichen Bereich zu Schwierigkeiten bei der Beweislast führen.

Beweissicherung

Sie

sind

unsicher

ob

der

Schaden

in

Ihrem

Sinne

abgewickelt

wird?

Es

muss

eine

Notreparatur

durchgeführt

werden,

damit

Ihr

Fahrzeug

für

Sie

nutzbar

bleibt?

Wir

kommen

zu

Ihnen

und

nehmen

Ihre

Fahrzeugdaten

auf

und

dokumentieren

den

Schadenumfang,

um gegebenenfalls bei geklärter Sachlage Ihr Gutachten zu erstellen.

Fahrzeugbewertung

Eine Fahrzeugbewertung ermöglicht

es,

den

aktuellen

Wert

des

Fahrzeuges

festzustellen.

Es

ist

damit

eine

Zeitwertermittlung

des

Fahrzeuges.

Ziel

des

Ganzen

ist

es,

den

Marktwert

des

Fahrzeugs

zu

ermitteln,

d.h.

festzustellen

wie

viel

das

Fahrzeug

zum

heutigen

Zeitpunkt noch wert ist.

Am

häufigsten

werden

Fahrzeugbewertungen

bei

Kauf-

bzw.

Verkaufsabsichten

durchgeführt.

Die

Bewertung

des

Fahrzeuges

bzw.

dessen

Wert

kann

von

vielen

Faktoren

abhängen.

Wichtig

sind

dabei

insbesondere

der

Hersteller,

das

Alter,

die

allgemeinen

Fahrzeugdaten

(Motor,

Reifengröße

etc.),

die

Ausstattung,

der

Zustand,

die

Laufleistung

aber

auch

so

genannte

wertmindernde

(z.B.

Unfallschäden)

oder

werterhöhende

(z.B.

Sonder-

und

Serienausstattung)

Faktoren.

Ausgangspunkt

für

die

Berechnung

des

Zeitwertes

ist

grundsätzlich

der

Neuwert

des

Fahrzeuges.

Davon

abgezogen

werden

aller

Art

von

Wertminderungen,

während

Steigerungen

hinzugerechnet werden

Unsere Gutachten erstellen wir für PKW, Motorräder,

Motorroller, Kleinbusse, Transporter, LKW und Wohnmobile in

Halle und Sachsen-Anhalt

SSL-Zertifikat
Terminvereinbarung

0345-566 49 686

Angaben gemäß § 5 TMG:

Kfz-Gutachterbüro Fred Bär & Torsten Mank GbR | Eislebener Straße 72 | 06126 - Halle (Saale) Büro Telefon 0345-566 49 686 | Büro Fax 0345-566 49 687 Email: info@unfallgutachterhalle.de Steuernummer 110/178/58701
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Unsere LEISTUNGEN im Überblick

Was kostet Sie das?

NICHTS!

Unsere Kosten werden bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden regelmäßig von der gegnerischen Versicherung übernommen!

Unfallschadengutachten

Fahrzeugbewertungen

Wertgutachten

Reparaturbestätigungen

Gutachten für Haftpflichtschäden

Wir erstellen Gutachten nach Kfz-

Haftpflichtschäden ohne Vorkasse (Abrechnung

per Abtretung über die Versicherung)

Angaben gemäß § 5 TMG:

Kfz-Gutachterbüro Fred Bär & Torsten Mank GbR Eislebener Straße 72 06126 - Halle (Saale) Büro Telefon: 0345-566 49686 Büro Fax: 0345-566 49 687 Email: info@unfallgutachterhalle.de Steuernummer 110/178/58701

Kfz-Gutachten

Wir

erstellen

für

Sie

unabhängige

und

qualifizierte

Kfz-

Gutachten

im

Haftpflichtschadenfall.

Diese

dienen

der

Beweissicherung

und

sind

Grundlage

der

Schadensregulierung.

Sie

sind

unser

Auftraggeber

und

wir

nur

Ihnen

gegenüber

verpflichtet.

Wir

legen

den

optimalen

Reparaturweg

fest,

ermitteln

die

notwendigen

Reparaturkosten

sowie

die

erforderliche

Reparaturdauer

zur

Wiederherstellung

ihres

Fahrzeuges.

Ebenso

wird

durch

uns

der

Wiederbeschaffungswert,

die

Wiederbeschaffungsdauer,

die

Ihnen

zustehende

Nutzungsausfallentschädigung,

der

Restwert

und

die

evtl. anfallende merkantile Wertminderung ermittelt.

Als

freies

Kfz-Gutachtenbüro

in

Halle,

Saale

arbeiten

wir

weiterhin

in

Sachsen-Anhalt.

Nach

Absprache

ist

die

Erstellung

eines

Kfz-

Gutachten

auch

bundesweit

möglich.

Die

Begutachtung

Ihres

Fahrzeuges

findet

nach

Möglichkeit

schnellstmöglich

nach

Ihrer

Termin-

und

Auftragserteilung

statt

und

wird

direkt

bearbeitet,

so

dass

Sie

schnellstmöglich

das

Gutachten

erhalten.

Mit

der

Erstellung

des

Gutachtens

hört

unser

Service

jedoch

nicht auf.

Kurzgutachten

Gemäß

der

aktuellen

deutschen

Rechtsprechung

wird

bei

einer

Schadenhöhe

bis

zu

750,00

(nach

einigen

Gerichtsentscheidungen

bis

zu

1000,00

)

von

einem

„Klein- bzw. Bagatellschaden“ gesprochen.

Da

für

den

Geschädigten

oft

nicht

zu

erkennen

ist,

ob

es

sich

bei

dem

eingetretenen

Unfallschaden

um

einen

„Bagatellschaden“

oder

einen

umfangreicheren

Unfallschaden handelt, helfen wir gerne vor Ort weiter!

Die

Haftpflichtversicherung

des

Unfallgegners

empfiehlt

häufig,

sich

einen

Kostenvoranschlag

durch

eine

Werkstatt

erstellen

zu

lassen.

Für

die

Versicherung

sicherlich

die

günstigste

Variante.

Aber

auch

im

Interesse des Geschädigten??? Eher nicht…

Erst

der

Gutachter

kann

erkennen,

ob

es

sich

um

einen

sogenannten

Bagatellschaden

handelt.

Häufig

können

bei

einem

vermeintlich

leichten

Blechschaden

tragende

Teile

beschädigt

sein.

So

wird

aus

dem

Schaden,

der

auf

den

ersten

Blick

eher

gering

erscheint,

auf

einmal

ein

ziemlich erheblicher Schaden.

Der

Geschädigte,

der

sich

nur

auf

den

Kostenvoranschlag

einer

Werkstatt

verlässt,

erlebt

häufig

böse

Überraschungen.

So

hat

der

Kostenvoranschlag

später

wegen

der

fehlenden

Fotodokumentation

und

einer

fehlenden

Schadenbeschreibung

keine

beweissichernde

Funktion,

so

dass

die

Erstellung

eines

unfallanalytischen

Gutachtens

wegen

der

fehlenden

Dokumentation

der

Schäden

nicht

mehr

möglich

ist.

In

Kostenvoranschlägen

fehlt

auch

die

Aussage

zur

Wertminderung oder zum Nutzungsausfall.

Es

ist

in

jedem

Fall

für

den

Geschädigten

sinnvoll,

ein

„Kurzgutachten“

durch

einen

freien,

unabhängigen

Gutachter

einzuholen,

denn

dieses

wird

wie

ein

vollwertiges

Schadengutachten

erstellt.

Bei

geklärter

Haftung

werden

die

Kosten

für

die

Erstellung

eines

Kurzgutachtens

in

der

Regel

von

der

gegnerischen

Versicherung

übernommen,

da

diese

Kosten

bei

uns

genauso

niedrig

gehalten

werden,

wie

die

Erstellung

eines

Kostenvoranschlages

durch

die

Werkstatt

in

Rechnung gestellt werden würde.

Reparaturbestätigung

Sie

haben

Ihr

Fahrzeug

in

Eigenregie

instandgesetzt?

Sie

benötigen

einen

Reparatur-Nachweis?

In

diesem

Fall

besichtigen

wir

Ihr

Fahrzeug

im

reparierten

Zustand

und

bestätigen,

abhängig

von

der

Qualität

der

Reparaturausführung,

die

Instandsetzung

des

Fahrzeuges.

Mit

dieser

Bestätigung

können

Sie

die

Abrechnung

mit

der

gegnerischen

Versicherung

abschließen.

Weiterhin

ist

es

wichtig

nach

der

durchgeführten

Reparatur

eine

Reparaturbestätigung

anzufertigen,

denn

nur

so

ist

es

möglich

den

Nutzungsausfall

geltend

zu

machen,

die

Reparaturdurchführung

zu

dokumentieren

und

den

Eintrag

im

HIS

der

Versicherungen

zu

aktualisieren.

Ansonsten

könnte

es

bei

einem

weiteren

Schaden

im

gleichen

Bereich

zu

Schwierigkeiten

bei

der

Beweislast führen.

Beweissicherung

Sie

sind

unsicher

ob

der

Schaden

in

Ihrem

Sinne

abgewickelt

wird?

Es

muss

eine

Notreparatur

durchgeführt

werden,

damit

Ihr

Fahrzeug

für

Sie

nutzbar

bleibt?

Wir

kommen

zu

Ihnen

und

nehmen

Ihre

Fahrzeugdaten

auf

und

dokumentieren

den

Schadenumfang,

um

gegebenenfalls

bei

geklärter

Sachlage Ihr Gutachten zu erstellen.

Fahrzeugbewertung

Eine Fahrzeugbewertung ermöglicht

es,

den

aktuellen

Wert

des

Fahrzeuges

festzustellen.

Es

ist

damit

eine

Zeitwertermittlung

des

Fahrzeuges.

Ziel

des

Ganzen

ist

es,

den

Marktwert

des

Fahrzeuges

zu

ermitteln,

d.h.

festzustellen

wie

viel

das

Fahrzeug

zum

heutigen

Zeitpunkt noch wert ist.

Am

häufigsten

werden

Fahrzeugbewertungen

bei

Kauf-

bzw.

Verkaufsabsichten

durchgeführt.

Die

Bewertung

des

Fahrzeuges

bzw.

dessen

Wert

kann

von

vielen

Faktoren

abhängen.

Wichtig

sind

dabei

insbesondere

der

Hersteller,

das

Alter,

die

allgemeinen

Fahrzeugdaten

(Motor,

Reifengröße

etc.),

die

Ausstattung,

der

Zustand,

die

Laufleistung

aber

auch

so

genannte

wertmindernde

(z.B.

Unfallschäden)

oder

werterhöhende

(z.B.

Sonder-

und

Serienausstattung)

Faktoren.

Ausgangspunkt

für

die

Berechnung

des

Zeitwertes

ist

grundsätzlich

der

Neuwert

des

Fahrzeuges.

Davon

abgezogen

werden

aller

Art

von

Wertminderungen,

während

Steigerungen

hinzugerechnet werden

Unsere Gutachten erstellen wir für

PKW, Motorräder, Motorroller,

Kleinbusse, Transporter, LKW

und Wohnmobile in

Halle und Sachsen-Anhalt

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Terminvereinbarung

0345-566 49 686

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www.unfallgutachterhalle.de